Es handelt sich um eine befristete Teilzeitleitstelle für die Dauer des Beschäftigungsverbotes, Mutterschutzes und einer ggf. anschließenden Elternzeit. Die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 29,25 Stunden. Die Eingruppierung erfolgt gemäß des Besonderen Teils Nr. XXIV (Beschäftigte im